Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.

Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.[1]

In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  1. Vgl. Marsavelski, A. (2013) The Crime of Terrorism and the Right of Revolution in International Law, Connecticut Journal of International law, Vol. 28, S. 266–285.

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