Die folgenden Artikel sind fachlich korrekt, belegt, ausführlich und informativ. Deshalb wurden sie mit gekennzeichnet. Zwar erfüllen sie die strengen Kriterien für einen exzellenten Artikel (noch) nicht, sind aber hervorragende Beispiele für gute Artikel. Für besonders gut ausgearbeitete Listen oder Portale gibt es eine eigene Seite der informativen Listen und Portale.
Die Kentucky and Virginia Resolutions (auch Resolves of 1798 und Virginia and Kentucky Resolutions genannt) sind eine Reihe an Beschlüssen, die Ende 1798 von der Virginia General Assembly und der Kentucky General Assembly verabschiedet wurden.
Sie waren eine Reaktion auf die Alien and Sedition Acts, ein Gesetzespaket des von Föderalisten dominierten Kongresses. Dieses markierte einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte von Einwanderern und in die Meinungsfreiheit. Die republikanisch gesinnten State Legislatures von Virginia und Kentucky warfen mit den Kentucky and Virginia Resolutions der Regierung vor, mit den Alien and Sedition Acts gegen die Verfassung verstoßen zu haben. In den Resolutions skizzierten die State Legislatures zugleich die „compact theory“, eine neue Auslegung der Verfassung der Vereinigten Staaten. Dieser Auslegung zufolge sei die Verfassung ein Vertrag zwischen den Bundesstaaten (beziehungsweise des Volkes, das sich in Bundesstaaten organisierte). Demnach hätten sie als Bundesstaaten das Recht dazu, Handlungen der Bundesregierung für verfassungswidrig und damit nichtig zu erklären. Die anonymen Autoren waren die späteren Präsidenten Thomas Jefferson (Kentucky Resolutions) und James Madison (Virginia Resolutions).
Die Föderalisten meinten, dass die in den Kentucky and Virginia Resolutions vertretenen Prinzipien klar denen der Verfassung widersprächen. Allerdings errangen die Republikaner mit Jefferson als Kandidat in der Präsidentschaftswahl 1800 den Sieg. Zuvor hatte Madison mit dem Report of 1800 eine Rechtfertigung der Kentucky and Virginia Resolutions verfasst, die von der Virginia General Assembly verabschiedet wurde.
Maria Einsmann (* 4. Januar 1885 in Bruchsal; † 4. März 1959 in Mainz) war eine deutsche Arbeiterin, die sich in der Weimarer Republik als Mann ausgab, weil sie als Frau keine Anstellung fand. Als „Joseph Einsmann“ lebte sie mit Helene Müller und deren zwei Kindern zusammen, wobei sie als Ehemann der Lebensgefährtin und Vater der beiden Kinder auftrat. Zwölf Jahre lang blieb sie unerkannt. Die Aufdeckung ihrer Identität 1931 und der anschließende Gerichtsprozess wurde von großer medialer Aufmerksamkeit der nationalen und internationalen Presse begleitet. Seit 2020 erinnert in der Mainzer Altstadt der Maria-Einsmann-Platz an sie.
Arbeitsplätze mit einer für den gemeinsamen Lebensunterhalt ausreichenden Entlohnung gab es nur für Männer. Vorhandene Arbeitsplätze für Frauen reichten von der Vergütung nicht aus, um ihren Lebensunterhalt auch nur halbwegs zu sichern. In dieser Situation erinnerte sich Maria Einsmann an einen schwarzen Anzug ihres Ehemannes Joseph, der sich immer noch in ihrem Besitz befand. Sie probierte ihn an und entdeckte dabei, dass sich in dem Anzug die alten Ausweispapiere ihres Mannes befanden. Beiden Frauen kam die Idee, dass sich statt Maria Einsmann nun Joseph Einsmann um einen Arbeitsplatz bemühen sollte. Maria Einsmann schnitt sich die Haare und ging erfolgreich auf Stellensuche beim Arbeitsamt. Fast sofort bekam sie eine Arbeitsstelle mit einem für beider Lebensunterhalt ausreichenden Gehalt beim Fuhrpark der in Mainz stationierten französischen Truppen. Danach wechselte sie zu einer Wach- und Schließgesellschaft und zu weiteren Betrieben in unterschiedlichen Arbeitsbereichen.
Wälder und Wiesen bei Malsch ist ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) bei Malsch und Ettlingen im baden-württembergischen Landkreis Karlsruhe. Es gehört zum länderübergreifenden Netz besonderer Schutzgebiete Natura 2000 der Europäischen Union, das den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel hat und dem anhaltenden Rückgang von wildlebenden Arten und ihrer natürlichen Lebensräume entgegenwirken soll. Das 2005 bei der EU angemeldete und 2018 im Landesrecht festgeschriebene Gebiet beherbergt die in den Roten Listen Deutschlands als stark gefährdet ausgewiesenen Tagfalter Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, die Libelle Helm-Azurjungfer, den Hirschkäfer, die Orchidee Kleines Knabenkraut und insbesondere den vom Aussterben bedrohten Bockkäfer Körnerbock. Das Wald-Läusekraut ist im Schwarzwald gefährdet. Das Schmalblättrige Wollgras findet sich auf seinen nördlichsten Vorkommen im Schwarzwald. Die Vorhügellandschaft zwischen Malsch und Oberweier ist durch Tälchen und Rücken landschaftlich vielfältig. Streuobstwiesen mit Hohlwegen prägen die Mittel- und Unterhänge. Hecken, Feuchtbrachen und Röhrichte entlang naturnaher Bachläufe gliedern die Landschaft. In Richtung Osten schließen die Oberhänge der Vorbergzone und der Schwarzwald mit Hainsimsen-Buchenwäldern in einem geschlossenen Band von Sulzbach bis südöstlich von Malsch an. Die Buntsandsteinhochflächen bei Völkersbach sind mit mageren artenreichen Wiesen bestanden, die Pflanzenarten der montanen Stufe enthalten.
Die Liesenbrücken sind vier parallele Eisenbahnbrücken in Berlin-Gesundbrunnen, zwei nicht mehr für den Bahnverkehr genutzte, bis zu 12 Meter hohe Fachwerkbrücken aus den Jahren 1892 und 1896 und zwei heute noch durch die Berliner S-Bahn genutzte flache Balkenbrücken aus den 1950er Jahren. Sie überspannen einen Kreisverkehr an der Kreuzung der Gartenstraße, Liesenstraße und Scheringstraße. Ursprünglich aus vier einzelnen Fachwerkbrücken bestehend, führte die Eisenbahnüberführung fünf Gleise der Zufahrt zum Stettiner Bahnhof in der damaligen Oranienburger Vorstadt im Norden Berlins. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor die Verbindung über den sowjetischen und französischen Sektor der geteilten Stadt an Bedeutung, was ab 1952 zur stufenweisen Schließung und bis 1962 zum Abriss eines Großteils des stark beschädigten Bahnhofs führte. Nur zwei Gleise für die Nordsüd-S-Bahn sind bis heute über die Liesenbrücken in Betrieb, für die 1956/57 zwei der ebenfalls durch Kriegsschäden gezeichneten Fachwerkbrücken durch Balkenbrücken ersetzt wurden. Durch den Bau der Berliner Mauer 1961 lagen die beiden verbliebenen Fachwerkbrücken im Grenzbereich und überdauerten so die Zeit bis zur Deutschen Wiedervereinigung. Seit 1991 stehen diese unter Denkmalschutz, wobei die zweigleisige Brücke von 1896 mit über 94 Meter Spannweite zu den größten noch erhaltenen Fachwerkbrücken des 19. Jahrhunderts in Deutschland gehört.