Zentrale Dienstvorschrift

Eine Zentrale Dienstvorschrift (Z. Dv.) war eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung, die für alle Beschäftigten in deren Geschäftsbereich verbindlich war. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen waren einzelne teilstreitkraftspezifische Dienstvorschriften der Bundeswehr.


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