Zwischenmeister

Als Zwischenmeister wird jemand bezeichnet, der die ihm übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt bzw. verteilt.[1] Der Zwischenmeister ist dabei meist kein Arbeitnehmer im sozialrechtlichen Sinn. In der Textilindustrie werden Zwischenmeister unter anderem für die Vorbereitung der seriellen Produktion von Musterkollektionen benötigt.

  1. Definition nach §2 (3) Heimarbeitsgesetz (HAG). In: Juris. BMJV, abgerufen am 23. März 2018.

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