Zerfall der Sowjetunion

Staaten nach dem Zerfall
der Sowjetunion:
Fortsetzerstaat:[1]
11. Russland Russische Föderation

Ehemalige Unionsrepubliken, die ihre staatliche Unabhängigkeit erklärten und wiedererlangten:
4. Estland Estland
8. Lettland Lettland
9. Litauen Litauen

Nachfolgestaaten:
1. Armenien Armenien
2. Aserbaidschan Aserbaidschan
3. Belarus Belarus
5. Georgien Georgien
6. Kasachstan Kasachstan
7. Kirgisistan Kirgisistan
10. Moldau Republik Moldau
12. Tadschikistan Tadschikistan
13. Turkmenistan Turkmenistan
14. Ukraine Ukraine
15. Usbekistan Usbekistan
Nach der Auflösung der Sowjetunion wurde das Staatswappen der Sowjetunion mit der Aufschrift „СССР“ (oben) an der Fassade des Großen Kremlpalasts durch fünf Doppeladler mit dem Wappen Russlands (unten) ersetzt.

Der Zerfall der Sowjetunion war ein mehrjähriger Prozess der Desintegration der föderalen Strukturen und des Autoritätsverlusts der Zentralgewalt in der UdSSR. Deren Zerfall in fünfzehn unabhängige Staaten begann mit der Unabhängigkeitserklärung Litauens am 11. März 1990, beschleunigte sich nach dem gescheiterten Augustputsch in Moskau 1991 und endete am 8. Dezember 1991 mit den Belowescher Vereinbarungen zwischen den Präsidenten von Russland, der Ukraine und Belarus Boris Jelzin, Leonid Krawtschuk und Stanislau Schuschkewitsch. In den Belowescher Vereinbarungen wurde festgestellt, dass „die UdSSR als völkerrechtliches Subjekt sowie als geopolitische Realität […] ihre Existenz beendet“ habe. Zugleich wurde der Vertrag zur Schaffung der UdSSR von 1922 außer Kraft gesetzt und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten gegründet. Dieser Beschluss wurde am 21. Dezember 1991 in der Erklärung von Alma-Ata von den Führern der übrigen autonomen Republiken der UdSSR mit Ausnahme der drei baltischen Staaten und Georgiens bestätigt. Nach dem Rücktritt des letzten Präsidenten der UdSSR am 25. Dezember 1991 Michail Gorbatschow endete deren Existenz am 26. Dezember 1991. Die Auflösung des weltgrößten sozialistischen Staates markierte zugleich das Ende des Kalten Krieges.

  1. Hinsichtlich der Figur des Fortsetzerstaates spricht sich Theodor Schweisfurth gegen eine Subjektsidentität der Russischen Föderation mit der UdSSR aus; der Fortsetzerstaat sei „kein aliud gegenüber Nachfolgestaat, sondern eine Bezeichnung für einen Nachfolgestaat sui generis.“ Schweisfurth, Immobiliareigentum der UdSSR in Deutschland. Völkerrechtliche und grundbuchrechtliche Fragen der Staatensukzession, in: Zeitschrift für Vermögens- und Immobilienrecht (VIZ) 1998, S. 57 ff., hier S. 58 Fn. 5.

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