Zwangsprostitution

Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution tritt in der Regel im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auf. Der Zwang kann durch physische und psychische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.

Zwangsprostitution ist im Strafgesetzbuch (Deutschland) erst seit dem 15. Oktober 2016 im § 232a (StGB) definiert. Zuvor war der Begriff rechtlich nicht definiert. Es handelte sich um eine Wortschöpfung, die zuvor in der medialen und politischen Debatte benutzt wurde.


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