Drittes Geschlecht

Als drittes Geschlecht werden Personen bezeichnet oder bezeichnen sich Personen selbst, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystemmännlich“ und „weiblich“ einordnen lassen wollen. Das „dritte Geschlecht“ gilt mittlerweile als Variante der nichtbinären Geschlechtsidentitäten. Die Begrifflichkeiten sind nicht deckungsgleich, da „nichtbinär“ unter anderem auch Personen beinhaltet, welche die Zuschreibung eines Geschlechts und damit die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ für sich ablehnen (genderfluid, genderqueer, neutrois). In einigen Gesellschaften gibt es neben „Mann“ und „Frau“ andere Bezeichnungen für spezielle Gruppen von Personen, die von dieser Einteilung abweichen, teils im biologischen Sinne als intergeschlechtlich, teils als eigene Geschlechtsidentität.

Die Bezeichnung erhielt eine Verbreitung im deutschen Sprachraum durch den Schriftsteller Ernst von Wolzogen mit seinem Roman Das dritte Geschlecht (1899), in dem er eine bisexuelle Frau beschreibt (eine sexuelle Orientierung). Hierbei ist das Geschlecht im biologischen Sinn festgelegt, aber es besteht eine davon abweichende Geschlechtsidentität. Vertreter der modernen Queer-Theorie und der Transgeschlechtlichkeit-Bewegung benutzen die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ im Sinne einer queeren Identität.

In Deutschland gibt es Personen mit juristisch unbestimmten Geschlechtsmerkmalen. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein „unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus“. Außerdem gibt es Fälle von Störungen der Geschlechtsentwicklung oder geschlechtsspezifischen Abweichungen. Gesellschaftspolitisch werden diese Themen kontrovers diskutiert.


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